Der EuGH hat entschieden: Zeiterfassung für alle Mitarbeiter und Unternehmen nun verpflichtend!
Mit dem Urteil (C – 55/18) vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedsstaaten alle Unternehmen mit Angestellten dazu verpflichten müssen, Vorkehrungen zu treffen, die die Erfassung und die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit von Mitarbeitern gewährleisten können.
Hier der Link zum exakten Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214043&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Mit anderen Worten ausgedrückt bedeutet dies, dass jedes Unternehmen mit Angestellten ein Zeiterfassungssystem benötigt. Es gibt keinerlei Ausnahmen mehr!
Es bleibt nun abzuwarten, wie die einzelnen Mitgliedsstaaten das verbindliche Urteil des EuGH dann in nationales Recht umwandeln werden.
Eines ist aber sicher: orgacalc – Kunden, die das Zeiterfassungsmodul im Einsatz haben, sind für das Urteil bestens vorbereitet. Sie haben mit orgacalc ein System, das alle gesetzlichen Voraussetzungen dazu bereits jetzt erfüllt.